Autor Thema: Neue Rechtslage - Bachblüten sind nun Präsentationsarzneimittel!  (Gelesen 1513 mal)

Offline HP Eva Schmid

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« Letzte Änderung: Februar 12, 2009, 04:20:33 Vormittag von HP Eva Schmid »
Eva Schmid
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Offline marion-schlemmer

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Re: Neue Rechtslage - Bachblüten sind nun Präsentationsarzneimittel!
« Antwort #1 am: Februar 16, 2009, 03:31:35 Nachmittag »
Und was bedeutet das jetzt konkret für uns??? :D

Offline Carina

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Re: Neue Rechtslage - Bachblüten sind nun Präsentationsarzneimittel!
« Antwort #2 am: August 21, 2011, 11:11:39 Nachmittag »
Kann hierzu noch mal jemand etwas sagen?

Bachblüten gelten als Nahrungsergänzungsmittel, richtig? Ich habe von einer Apothekerin in Köln gehört, dass die "Amts-Apothekerin" (ich glaube, so nennt sich das "Oberhaupt" der Apotheker einer Stadt) dagegen ist, das die Pharmazeuten Bachblüten mischen ... diejenigen Apotheker, die das machen, sagen jedoch, dass sie sich darüber durchaus streiten würden (und machen es weiter!).

Habt ihr Erfahrungen diesbezüglich? Wie sieht es in anderen Städten / Gemeinden aus?

Danke vorab und liebe Grüße

Offline HPP Pedi

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Re: Neue Rechtslage - Bachblüten sind nun Präsentationsarzneimittel!
« Antwort #3 am: August 23, 2011, 05:34:55 Nachmittag »
Wow was für ein Urteil. Vor mehr als 10 Jahren hat es genau das Gegenteil gegeben. Da war ganz eindeutig erklärt worden, dass es sich bei Bachblüten nicht um Lebensmittel handelt.
Aber wie schon geschrieben, ist es ja nicht endgültig. Die Folgen bleiben abzuwarten. Und vielleicht gibt es demnächst Stockbottles im Supermarkt neben den Brausekalziumtabletten   ;D
Menschen kommen in Dein Leben, verlassen es wieder und hinterlassen eine riesige Lücke. Andere kommen in Dein Leben und Du stellst fest, dass da schon immer eine Lücke war, die diese Menschen füllen.

Offline HP Birgit Rudolf

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Re: Neue Rechtslage - Bachblüten sind nun Präsentationsarzneimittel!
« Antwort #4 am: Dezember 06, 2011, 11:08:15 Vormittag »
Hallo Ihr Lieben,

wenn ich jetzt in meiner Praxis mit den Bachblüten arbeiten möchte, darf ich das dann überhaupt?

Und weitere Frage, wenn ich für jemanden eine Mischung herausgesucht habe, dürfte ich die selber mischen?
HPs dürfen keine Arzneimittel abgeben oder zubereiten, aber wenn die Bachblüten keine sind ... wie ist denn das?
Liebe Grüße
Birgit

Online HP Magdalena

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Re: Neue Rechtslage - Bachblüten sind nun Präsentationsarzneimittel!
« Antwort #5 am: Dezember 06, 2011, 11:43:48 Vormittag »
Hallo Birgit,
wie wärs damit?

http://www.floracura.com/cms/info-de/recht.php

LG
Magdalena