Berufsverbot für Therapeuten, wenn nicht geimpft?
Das ist eine Nachricht von Josef Graspeunter, die ich gerne mit euch teile
Liebe Kolleginnen und Kollegen – Angelika hat mir folgende schöne Zusammenfassung geschickt. Vielen lieben Dank Angelika dafür!
Frau Ellen Rohring gibt auf youtube mehrere Vorträge zum Thema Impfen, Impfpflicht, wie vorgehen, Hintertür …
Wer sich dafür interessiert sollte sich Frau Rohring in youtube anhören.
Beim letzten Bericht ging es um das Vorgehen für uns als Therapeuten oder Angestellte in Pflege etc.:
- Bis 15.3. sollte dem Gesundheitsamt eine Meldung gemacht werden, geimpft oder nicht geimpft – sonst besteht eine Ordnungswidrigkeit.
- Nun ist das Gesundheitsamt gefordert und setzt der Person eine angemessene Frist
- Sollte man dem nicht nachkommen, kann das Gesundheitsamt ein Verbot der Arbeit erteilen. Oder aber auch ein Strafgeld verlangen. Dies ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Es handelt sich nicht um Tausende von Euros, sondern schwankt zwischen 100 und 300 Euro
- Man sollte dem Gesundheitsamt auf jeden Fall mitteilen warum man nicht geimpft ist, so entgeht man dem Tätigkeitsverbot
Mögliche Gründe: Man hat keinen Patientenkontakt – da man alles online abwickelt; …
Außerdem ist es wichtig, dem Gesundheitsamt mitzuteilen, warum die Versorgung der Patienten eine extreme Rechtsfolge hätte, z.B. langes Bestehen der Praxis – Grundversorgung der Patienten und dadurch lebenserhaltend für die Patienten.
- Erst danach kann ein Verbot der Ausübung erfolgen, wogegen aber wiederum Widerspruch oder Klage geführt werden kann. Es gibt kein automatisches Verbot!
Es gibt das Netzwerk Kritischer Richter und Staatsanwälte: https://netwerkkrista.de/2021/12/28/…
Außerdem gibt es viele Infos
bei Dr. Rabe – Vorsitzender der Ärzte für individuelle Impfentscheidung.
Seine eigene Seite: www.impf-info.de
Ärzte für Impfentscheidung: https://individuelle-impfentscheidung.de
Vielleicht magst Du diese Infos weiter geben.
Danke
Angelika