Das Psych-KG regelt sämtliche Maßnahmen die im Zusammenhang mit psychisch kranken Menschen stehen. Bis zur freiheitsentziehenden Unterbringung.
Beispiel- ein depressiv erscheinender Patient kommt in eine HP-Praxis im Laufe der Anamnese stellt der HP fest, das der Patient suizidgefährdet ist- muss er/sie entsprechende Maßnahmen einleiten können- (natürlich muss klar sein, das der Patient schon Vorbereitungen getroffen und fest entschlossen ist sich das Leben zu nehmen und auch nicht mehr davon abzubringen ist)… hier kommt dann der in jedem Gesundheitsamt eingerichtete Sozialpsychiatrischer Dienst ins Spiel den man als HP zu verständigen hat- wenn klar ist, das unser Gegenüber für sich und andere eine Gefahr darstellt.
Niemand darf allerdings länger als 24 Std. ohne seine Einwilligung festgehalten werden, sollte dies aber von Nöten sein, bedarf es eben einer richterlichen Entscheidung.
Das ist so das was mir wieder spontan in den Sinn kommt.
Antwort auf: Psych KG
Startseite » e-Vidia Forum für alle » Rund um die Heilpraktiker Prüfung » Hilfreiches für die Prüfung » Psych KG » Antwort auf: Psych KG